AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen:
Geltungsbereich
1. Die Allgemeinen Bedingungen haben Geltung für sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen Restaurant One&Only und dem Besteller (=Veranstalter) zur Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Ausstellungsräumen und -flächen des Restaurant One&Only, nebstgastronomischer Versorgung und aller weiteren hiermit zusammenhängenden Leistungen.
2. Für den Vertrag gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn Restaurant One&Only diesen nicht ,ausdrücklich widerspricht.
Vertragsabschluß und Vertragsinhalt
1. Angebote des Restaurant One&Only sind unverbindlich.
Ein verbindlicher Vertrag kommt mit schriftlicher Bestätigung der Bestellung zustande.
2. Handelt der Besteller für einen Dritten, so hat der Besteller dies unter Angabe des Namens/der Firma, der Adresse und eines vertretungsberechtigten Ansprechpartners des Dritten schriftlich mitzuteilen.
3. Mitarbeiter des Restaurant One&Only sind zu mündlichen Vertragsabreden, Änderungen dieser Geschäftsbedingungen oder sonstiger mündlicher Absprachen nicht befugt. Ergänzende oder abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch das Restaurant.
4. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung mehr als 4 Monate, so behält sich das Restaurant das Recht vor, Preisänderungen wegen Steigerung der Einkaufspreise, Lohnkosten oder der Mehrwertsteuer vorzunehmen. Jede Preisänderung ist beschränkt auf die tatsächliche Erhöhung der genannten Faktoren. Erhöht sich der Preis um mehr als 10% kann der Besteller ohne weitere Kosten vom Vertrag zurücktreten.
5. Der Veranstalter, seine Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Veranstaltungsteilnehmer dürfen keine Speisen und Getränke zu Veranstaltungen mitbringen. Abweichende Vereinbarungen sind mit dem Restaurant zu treffen.
Preise und Zahlung
1. Das Restaurant One&Only ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Zur Fixierung der Veranstaltung ist eine Anzahlung fällig. Der fristgerechte Eingang des vollständigen Betrages beim Restaurant ist Voraussetzung für die Wirksamkeit des Vertrages. Der nach der Anzahlung verbleibende Rechnungsbetrag ist am Ende der Veranstaltung, in bar oder mit EC-/Kreditkarte fällig. Sofern die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine im Vertrag nicht abweichend schriftlich vereinbart sind, sind folgende Vorauszahlungen vereinbart: Die Anzahlung beträgt zwischen dem 1.1 und dem 1.12. jeden Jahres 75,00€ pro Person.
2. Die Kontodaten zur Vorauszahlung lauten wie folgt:
Kontoinhaber Marcel Groen
IBAN:DE26 3905 0000 1071 6564 07
BIC: AACSDE33 Sparkasse Aachen
Änderung der Teilnehmerzahl
1. Wird die in der Bestellung genannte Teilnehmerzahl durch schriftliche Mitteilung unterschritten, so reduziert sich der Preis für die abweichende Teilnehmerzahl wie folgt bis zum 7. Tag vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin um 100 % des Speisen- und Getränkeumsatzes, oder nach dem 7.Tag mitgeteilt, so werden 100 % der bei der Bestellung genannten Teilnehmerzahl berechnet.
2. Wird die in der Bestellung genannte Teilnehmerzahl überschritten, so wird der Abrechnung die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt.
3. Im Falle des Abweichens der Teilnehmerzahl bleibt es dem Restaurant vorbehalten, dem Besteller die Veranstaltung zu stornieren.
Stornierung
1. Stornierungen haben ausschließlich schriftlich zu erfolgen.
2. Im Falle einer Stornierung des Vertrages hat das Restaurant das Recht eine angemessene Vergütung zu fordern, je nachdem, zu welchem Zeitpunkt der Vertrag storniert wurde. Die Höhe der Vergütung ergibt sich wie folgt, es sei denn der Besteller weist nach, dass kein Schaden entstanden ist.
Stornierungstag Vergütung
30 Tage und mehr Tage vor vereinbartem Veranstaltungstermin: keine Vergütung
30 - 5 Tage vor vereinbartem Veranstaltungstermin: 50% der Gesamtsumme lt. Auftragsbestätigung
ab 5 Tage vor vereinbartem Veranstaltungstermin und später: 100% Gesamtsumme lt. Auftragsbestätigung
3. Sollte der Speisen- und Getränkeumsatz, etwa im a la carte Bereich, in der Auftragsbestätigung nicht festgelegt sein, nehmen wir bei Stornierung je Teilnehmer einen Speisenumsatz von 50,00€ und Getränkeumsatz von 25,00€ als Grundlage für die Berechnung.
Haftung
1. Der Veranstalter hat für Verluste oder Beschädigungen, die durch seine Mitarbeiter, sonstige Hilfskräfte, Erfüllungsgehilfen sowie durch Veranstaltungsteilnehmer verursacht werden, ebenso einzustehen wie für Verluste oder Beschädigungen, die er selbst verursacht hat. Es obliegt dem Veranstalter, hierfür entsprechende Versicherungen abzuschließen. Das Restaurant kann den Nachweis solcher Versicherungen verlangen.
2. Das Restaurant One&Only haftet nicht für Garderobe und sonstige Gegenstände des Veranstalters.
3. Das Restaurant haftet außer bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Mieters nur für grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzungen.
4. Die Beschränkung der Haftung gilt auch für die Haftung des Restaurants für von ihr eingesetzten Mitarbeitern, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen und gesetzlichen Vertretern.
5. Im Falle von einfach verschuldeten Leistungsstörungen, einfach fahrlässig verschuldeten vorvertraglichen oder nebenvertraglichen Pflichtverletzungen ist die Haftung des Restaurants ausgeschlossen, es sein denn, es sind wesentliche Pflichten verletzt, deren Einhaltung des Vertragszwecks geboten ist, oder die aus berechtigter Inanspruchnahme von besonderem Vertrauen erwachsen. In diesem Fall beschränkt sich die Haftung des Restaurants auf den Ersatz vorhersehbarer Schäden.
6. Vom Veranstalter eingebrachte Gegenstände lagern ausschließlich auf Gefahr des Veranstalters in den zugewiesenen Räumen.
Gutscheine
1. Gültigkeitszeitraum
Unsere Gutscheine haben Gültigkeit in dem auf dem Gutschein angegebenen Zeiträumen. Die Gültigkeit beträgt ab Kaufdatum 2 Jahre.
2. Einlösung
Gutscheine können während der 2-jährigen Frist im Restaurant eingelöst werden. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.
Schlussbestimmungen
1. Das Restaurant ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
• Höhere Gewalt, Streiks (auch von Lieferanten) oder andere vom Betrieb nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen
• Veranstaltungen oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Veranstaltungszweck sein
• der Betrieb begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Betriebes in der Öffentlichkeit gefährden kann.
• der Zweck bzw. der Anlass der Veranstaltung gesetzeswidrig ist
2. Der Rücktritt des Restaurants begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.
3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen davon nicht berührt. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
4. Für das Vertragsverhältnis gilt das deutsche Recht. UN-Kaufrecht ist nicht anzuwenden. Gerichtsstand und Erfüllungsort für beide Teile ist Aachen.
5. Mit der Unterzeichnung des Bewirtungsvertrages gemäß der Veranstaltungsabsprache akzeptiert der Veranstalter unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Grundlage für die Ausrichtung Ihres Festes.
Reservieren Sie Ihren Tisch
Wir freuen uns, Sie in unserem Restaurant begrüßen zu dürfen.
Bitte beachten Sie unsere AGBs in Zusammenhang mit ihrer Reservierung.
*Wir bitten Sie um Verständnis, dass das Mitbringen von Hunden in unserem Restaurant nicht gestattet ist.